Verfahrenskostenhilfe

Die Verfahrenskostenhilfe, früher Prozesskostenhilfe genannt, unterstützt Personen mit geringem Einkommen dabei, ihre Rechte vor Gericht durchzusetzen. Sie kann bei familienrechtlichen Verfahren wie Scheidung, Unterhalt oder Sorgerecht entscheidend sein. Doch viele wissen nicht genau, wer Anspruch hat und wie das Verfahren abläuft. Dieser Artikel gibt einen kompakten Überblick.

Was ist Verfahrenskostenhilfe?

Die Verfahrenskostenhilfe übernimmt ganz oder teilweise die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens. Dazu zählen:

  • Gerichtskosten
  • Anwaltskosten
  • Auslagen im Verfahren

Ziel ist es, allen Menschen – unabhängig von ihrer finanziellen Lage – einen Zugang zum Rechtssystem zu ermöglichen.

Wer hat Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe?

VKH wird bewilligt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Geringes Einkommen
    Die antragstellende Person kann die Verfahrenskosten nicht oder nur teilweise tragen. Grundlage dafür ist eine detaillierte Einkommens- und Vermögensprüfung.
  2. Aussicht auf Erfolg
    Das betreffende Verfahren muss realistische Erfolgsaussichten haben.
  3. Keine mutwillige Rechtsverfolgung
    Das Gericht prüft, ob das Verfahren notwendig und angemessen ist.

Sind alle Kriterien gegeben, bestehen gute Chancen auf Bewilligung.

Wie läuft der Antrag auf Verfahrenskostenhilfe ab?

Der Antrag wird schriftlich beim zuständigen Gericht eingereicht, häufig mit Unterstützung eines Anwalts. Benötigt werden:

  • Nachweise über Einkommen
  • Nachweise über monatliche Ausgaben
  • Angaben zu Vermögen
  • Personendaten

Anschließend entscheidet das Gericht, ob Verfahrenskostenhilfe vollständig, anteilig oder gar nicht bewilligt wird. Bei teilweiser Bewilligung müssen Raten gezahlt werden, die sich an der finanziellen Leistungsfähigkeit orientieren.

Welche Vorteile bietet Verfahrenskostenhilfe?

  • Senkung der Gesamtbelastung bei gerichtlichen Verfahren
  • Gleiche Chancen vor Gericht – unabhängig vom Einkommen
  • Rechtssicherheit, da Anwalt und Gerichtskosten abgedeckt werden
  • Ratenzahlung möglich, falls nur teilweise Bewilligung erfolgt

Für viele Personen ist Verfahrenskostenhilfe die Grundlage dafür, familienrechtliche Ansprüche überhaupt durchsetzen zu können.

Muss Verfahrenskostenhilfe zurückgezahlt werden?

Ja. Wenn sich die finanzielle Situation innerhalb von vier Jahren nach Abschluss des Verfahrens verbessert, kann das Gericht prüfen, ob Raten oder eine Rückzahlung möglich sind. Wer dauerhaft über geringes Einkommen verfügt, muss häufig nichts zurückzahlen.

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